Von verschiedener Seite wurde immer wieder angefragt, ob denn auch Firmenmitglieder bei BIfBU aufgenommen werden können. Dies war bis vor kurzem nicht möglich. Auf der Mitgliederversammlung am 5. April wurde dieser Wunsch beschieden. Im Vereinsregister ist die aktuelle Satzung zwischenzeitlich hinterlegt. Nunmehr sind auch Firmen- bzw. Verbandsmitgliedschaften beim Institut möglich. Jedes Firmenmitglied kann bis zu drei Vertreter bestimmen. In § 3 der angepaßten Satzung, die auf der Homepage unter der Rubrik Mitglieder zu finden ist, sind in die einzelnen Regelungen nachzulesen.
Die Aufnahme von Firmenmitgliedern würde die Arbeit des Instituts finanziell auf eine breitere Basis stellen und die Durchführung des einen oder anderen Vorhabens erleichtern. Banken und mit ihnen verbundene Finanzdienstleister sind sehr herzlich zu einer Firmenmitgliedschaft eingeladen. Interessierte wenden sich unmittelbar an den Vorstand unter
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