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Neu: Firmenmitgliedschaft bei BIfBU

Von verschiedener Seite wurde immer wieder angefragt, ob denn auch Firmenmitglieder bei BIfBU aufgenom­men werden können. Dies war bis vor kurzem nicht möglich. Auf der Mitgliederversammlung am 5. April wurde dieser Wunsch beschieden. Im Vereinsregister ist die aktuelle Satzung zwischenzeitlich hinterlegt. Nunmehr sind auch Firmen- bzw. Ver­bandsmitglied­schaften beim Institut möglich. Jedes Firmenmitglied kann bis zu drei Vertreter bestimmen. In § 3 der angepaßten Satzung, die auf der Homepage unter der Rubrik Mitglieder zu finden ist, sind in die einzelnen Regelungen nachzulesen.

Die Aufnahme von Firmenmitgliedern würde die Ar­beit des Instituts finanziell auf eine breitere Basis stel­len und die Durchführung des einen oder anderen Vor­habens er­leichtern. Banken und mit ihnen verbundene Finanzdienstleister sind sehr herzlich zu einer Firmenmitgliedschaft eingeladen. Interessierte wenden sich unmittelbar an den Vorstand unter .

 
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